Pfarrzwang

Pfarrzwang
Pfarrzwang,
 
katholisches und evangelisches Kirchenrecht: die Zuweisung der Gemeindeglieder an den für ihren Wohnsitz zuständigen Pfarrer. Ausnahmen sind aufgrund von Dimissorien möglich.

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Pfạrr|zwang, der <o. Pl.> (christl. Kirchen): Zuweisung der Gemeindeglieder an den für ihren Wohnsitz zuständigen Pfarrer.

Universal-Lexikon. 2012.

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