- Pfarrzwang
- Pfarrzwang,
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Pfạrr|zwang, der <o. Pl.> (christl. Kirchen): Zuweisung der Gemeindeglieder an den für ihren Wohnsitz zuständigen Pfarrer.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Pfarrzwang — (Parochialzwang), das Verhältnis zwischen Pfarrer und den in seiner Parochie domizilierten Kirchenmitgliedern (Parochianen), demzufolge er ihnen gegenüber ausschließlich zur Vornahme kirchenamtlicher Funktionen berechtigt ist. In seiner… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfarrzwang — Unter Pfarrzwang (bannus parochialis) versteht man die dem Kirchengemeindemitglied auferlegte Pflicht, bestimmte Seelsorge und Amtshandlungen nur innerhalb der eigenen Pfarr oder Kirchengemeinde vornehmen zu lassen. Katholisches Kirchenrecht Der… … Deutsch Wikipedia
Pfarre — Eine Pfarrei bzw. Pfarre (parochia, paroecia) ist in der Gliederung der römisch katholischen Kirche eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen. Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 1.1 Entstehung 1.2 Spätere Ausgestaltung 1.3… … Deutsch Wikipedia
Pfarrgemeinde — Eine Pfarrei bzw. Pfarre (parochia, paroecia) ist in der Gliederung der römisch katholischen Kirche eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen. Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 1.1 Entstehung 1.2 Spätere Ausgestaltung 1.3… … Deutsch Wikipedia
Dimissiorale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Pfarrei — Eine Pfarrei bzw. Pfarre (parochia, paroecia) ist in der Gliederung der römisch katholischen Kirche eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen, dem ein Pfarrer vorsteht. Die Gemeinschaft der Gläubigen nennt man Pfarrgemeinde, auch das… … Deutsch Wikipedia
Taufdimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Traudimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Karl Wagenmann (Jurist) — Karl Wagenmann (* 18. August 1905 in Bleckede; † 20. November 1982 in Hannover) war ein deutscher Kirchenverwaltungsjurist und Präsident des Landeskirchenamts der Evangelisch lutherischen Landeskirche Hannovers. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2… … Deutsch Wikipedia
Dimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia